Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2023

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Kurhaustheater GmbH und den Besuchern ihrer Veranstaltungen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen im Kurhaus Göggingen und werden vom Kunden beim Kauf einer Eintrittskarte anerkannt.*


1. Kartenvorverkauf / Abendkasse

1.1
Der allgemeine Kartenvorverkauf für die Veranstaltungen der neuen Spielzeit beginnt mit der Veröffentlichung des vorliegenden Spielzeitprogramms. Für einzelne Veranstaltungen können geänderte Regelungen getroffen werden.

1.2
Die Kurhaustheater GmbH weist darauf hin, dass das Angebot für den Vorverkauf durch Kontingente für Premiumkunden sowie Veranstalter oder Sponsorenverträge und anderweitige Regelungen, die im Ermessen der Kurhaustheater GmbH liegen, begrenzt sein kann.

1.3
Alle Einzelkartenpreise verstehen sich zzgl. Verkaufsgebühr und Systemgebühr.

1.4
Karten können telefonisch gebucht werden. Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift-Verfahren. Hierfür wird ausschließlich die EURO-EXPRESSLASTSCHRIFT (COR1-Lastschrift) verwendet. Das Belastungsdatum wird telefonisch und mit dem Erhalt der Eintrittskarten auf der beigefügten Quittung mitgeteilt. Ist ein Kartenversand per Briefwurfsendung gewünscht, werden Versandkosten erhoben.

1.5
Karten können auch online gebucht werden. ***
Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall per PayPal oder Kreditkarte. Die Karte muss vom Kunden selbst ausgedruckt und zur Veranstaltung mitgebracht werden. Es fällt eine Internet-Servicegebühr an, die im ausgewiesenen Endpreis enthalten ist.

1.6
Mit der Kartenbuchung gestattet der Kunde die Speicherung seiner Daten im Ticketsystem. Die Kurhaustheater GmbH verpflichtet sich, die Daten zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.

1.7
Der Kartenverkauf wird durch verschiedene Ticketing-Unternehmen abgewickelt. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets für die Veranstaltungen im Parktheater ist nicht gestattet. Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höherem Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

1.8 Die Kurhaustheater GmbH haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.


2. Reservierungen

Die Kurhaustheater GmbH nimmt keine unverbindlichen Platzreservierungen entgegen. Ausgenommen sind Reservierungen, die mit der Einlösung von Gutscheinen verbunden sind.


3. Einlösung von Gutscheinen

Im Vorverkauf können Eintrittskarten ganz oder teilweise mit Parktheater-Gutscheinen bezahlt werden. Wenn die Buchung telefonisch erfolgt, wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Gutschein bzw. die Gutscheine innerhalb von fünf Werktagen nachzureichen. Bis zum Ablauf dieser Frist können die Plätze reserviert werden.


4. Rücknahme / Tausch

4.1
Die Rückgabe oder der Umtausch der gekauften Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen. Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

4.2
Bei Vorstellungsausfall bietet die Kurhaustheater GmbH dem Kunden den Umtausch gegen gleichwertige Karten für eine andere Vorstellung eigener Wahl innerhalb der gleichen Spielzeit an oder schreibt den Betrag in Form eines Gutscheins gut oder erstattet den Kaufpreis. Der Tausch bzw. die Rückgabe hat innerhalb von drei Wochen nach dem Vorstellungsausfall bei der Kurhaustheater GmbH zu erfolgen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Karten, die bei
einer auswärtigen Vorverkaufsstelle erworben wurden.

4.3
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

4.4
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.


5. Ermäßigungen

Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist der entsprechende Berechtigungsausweis am Einlass in den Saal unaufgefordert vorzuzeigen. Als Nachweis des Alters wird nur ein Personalausweis bzw. ein vergleichbares Dokument einer öffentlichen Stelle anerkannt. Ohne diesen Nachweis ist der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis nachträglich zu entrichten.


6. TheaterCards und PremiumCards

6.1
Inhaber von TheaterCards und PremiumCards können bis 48 Stunden vor der Veranstaltung ihre Eintrittskarte/n bei Vorlage der Originalkarte/n in einen Tauschgutschein mit einer Laufzeit von einem Jahr umtauschen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Karte erhoben. (Bitte die Öffnungszeiten des Ticketservices beachten.)

6.2
Alle TheaterCards sind ab Kauf ein Jahr lang gültig.

7. Datenschutzbestimmungen

7.1
Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen über Kommunikationsmittel erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.

7.2
Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Kurhaustheater GmbH informiert. Die Einwilligung kann vom
Kunden jederzeit widerrufen werden.


8. Bild- und Tonaufnahmen

8.1
Während der Veranstaltung sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können  Schadensersatzpflichten auslösen.

8.2
Besucher des Parktheaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass die Kurhaustheater GmbH oder deren Mieter im Rahmen der
Veranstaltung Fotoaufnahmen machen und diese ohne zeitliche Beschränkung in ihren gedruckten Veranstaltungskalendern (Spielzeitprogramme,
Quartalshefte, Flyer o. ä.) vervielfältigt und verbreitet werden. Die Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Sofern Film-/Fotoaufnahmen zu darüber hinausgehender Verwendung erstellt werden, werden die Besucher gesondert auf der Website und am Veranstaltungstag per Aushang darauf aufmerksam
gemacht.


9. Kartenverlust

Bei Kartenverlust stellt der Ticketservice eine Ersatzkarte aus, wenn der Betroffene nachweisen bzw. glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte, und dafür eine schriftliche Erklärung mit Haftungsübernahme abgibt. Nach Ausstellen einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.


10. Rollstuhlplätze

Rollstuhlplätze stehen in beschränkter Anzahl im Umgang des Theaters zur Verfügung. Da hierfür reguläre Plätze ausgebaut werden müssen, können Rollstuhlplätze nur im Vorverkauf der Kurhaustheater GmbH gebucht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Begleitperson den Platz daneben oder im Ausnahmefall direkt dahinter einnimmt.

11. Garderobenpflicht

11.1
Bitte beachten Sie, dass aus sicherheitsrelevanten Gründen und zum Schutz der Gäste Garderobenstücke an der Garderobe abgegeben werden
müssen und nicht mit in den Theatersaal mitgenommen werden dürfen. Hierzu zählen im Besonderen Jacken, Mäntel, Schirme, Taschen (ausgenommen Handtaschen), Rucksäcke, Kinderwagen, große oder sperrige Gepäckstücke und Musikinstrumente. Bei Aufbewahrung an der gebührenpflichtigen Garderobe erhält der Besucher dafür eine Garderobenmarke; das Servicepersonal händigt gegen Vorlage dieser Marke ohne Nachprüfen der Berechtigung die Garderobe wieder aus.
In der Regel beträgt die Garderobengebühr 1 € pro Kleidungs-/Gepäckstück.

11.2
Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke an der gebührenpflichtigen Garderobe sind dem Servicepersonal unverzüglich zu melden.

11.3
Mit Aushändigung der Garderobenmarke an der gebührenpflichtigen Garderobe übernimmt die Kurhaustheater GmbH die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.


12. Fundsachen

12.1
Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen  des Parktheaters gefunden werden, beim Personal abzugeben.

12.2
Beim Verlust von Gegenständen hat der Besucher die Möglichkeit, am Tag nach der Veranstaltung beim Ticketservice nachzufragen.


13. Anfangszeiten und Einlass

13.1
Nur die offiziellen Spielpläne, die in den von der Kurhaustheater GmbH herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Kurhaustheater GmbH keine Gewähr.

13.2
Aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher und die Künstler besteht nach Veranstaltungsbeginn bis zur Pause kein Anspruch auf Einlass.


14. Hausrecht

14.1
Das Personal der Kurhaustheater GmbH ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch ihr Verhalten belästigt werden oder wenn die Vorstellung erheblich gestört wird. Bei wiederholten Verstößen gegen das Hausrecht kann die Kurhaustheater GmbH ein Hausverbot aussprechen.

14.2
Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die Kurhaustheater GmbH den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

14.3
Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.


15. Sonstige Regelungen

15.1
Die Kurhaustheater GmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung sowie die Anfangszeiten auch kurzfristig zu ändern.

15.2
Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Garderobenbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

15.3
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände der Kurhaustheater GmbH erleidet, haften die Kurhaustheater GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.


* Begriffe wie z. B. Besucher und Kunden stehen hier und im Folgenden für alle Geschlechter gleichermaßen.