Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Kurhaustheater GmbH und den Besuchern ihrer Vorstellungen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen im Kurhaus Göggingen, sowie in Räumen und Örtlichkeiten bei denen die Kurhaustheater GmbH als Veranstalter auftritt und werden vom Kunden beim Kauf einer Eintrittskarte anerkannt.
1. KARTENVORVERKAUF/ABENDKASSE
1.1 Der Kartenvorverkauf für die Veranstaltungen der neuen Spielzeit beginnt mit der Veröffentlichung des vorliegenden Spielzeitprogramms. Für einzelne Veranstaltungen können geänderte Regelungen getroffen werden.
1.2 Die Kurhaustheater GmbH weist darauf hin, dass das Angebot für den Vorverkauf durch bestehende Abonnements sowie Veranstalter- oder Sponsorenverträge und anderweitige Regelungen, die im Ermessen der Kurhaustheater GmbH liegen, begrenzt sein kann.
1.3 Alle Einzelkartenpreise verstehen sich zzgl. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr. Die Vorverkaufsgebühr entfällt beim Kartenkauf an der Abendkasse
1.4 Karten können auch telefonisch gebucht werden. Die Bezahlung hat dann per Lastschrift oder Vorkasse zu erfolgen. Ist ein Kartenversand per Post gewünscht, so werden Versandkosten erhoben.
1.5 Karten können auch online gebucht werden. Die Bezahlung hat dann per Kreditkarte zu erfolgen. Die Karte muss vom Besucher selbst ausgedruckt und zur Veranstaltung mitgebracht werden. Es fällt eine Internet Service Gebühr an, die im ausgewiesenen Endpreis enthalten ist
1.6 Mit der Kartenbuchung gestattet der Kunde die Speicherung seiner Daten im Ticketsystem. Die Kurhaustheater GmbH verpflichtet sich, die Daten zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.
2. RESERVIERUNGEN
Die Kurhaustheater GmbH nimmt keine unverbindlichen Platzreservierungen entgegen. Ausgenommen, wenn damit die Einlösung von Gutscheinen verbunden ist, oder ein Ermäßigungsnachweis nachgereicht werden muss.
3. EINLÖSEN VON GUTSCHEINEN
3.1 Im Vorverkauf können Eintrittskarten ganz oder teilweise mit Parktheater-Gutscheinen bezahlt werden. Wenn die Buchung telefonisch erfolgt, wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Gutschein bzw. die Gutscheine innerhalb von 5 Werktagen nachzureichen. Bis zum Ablauf dieser Frist können die Plätze reserviert werden.
3.2 Abo-Tausch-Gutscheine verlieren jeweils am Ende der Spielzeit ihre Gültigkeit und können nicht auf die nachfolgende Spielzeit übertragen werden.
4. RÜCKNAHME/TAUSCH
4.1 Eintrittskarten sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Für Karten, die im Ticketbüro des Parktheaters gekauft wurden, räumt die Kurhaustheater GmbH nach freiem Ermessen im Einzelfall eine Tauschmöglichkeit ein. Voraussetzung dazu ist allerdings eine Rückgabe der Originalkarte/n bis spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf einen Tausch besteht nicht. Grundsätzlich ausgenommen von dieser Regelung sind Karten, die bei einer auswärtigen Vorverkaufsstelle erworben wurden.
4.2 Bei Vorstellungsausfall bietet die Kurhaustheater GmbH dem Kunden den Umtausch gegen gleichwertige Karten für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Spielzeit an, schreibt den Betrag dem Kundenkonto gut oder erstattet den Kaufpreis. Der Tausch bzw. die Rückgabe hat innerhalb von drei Wochen nach dem Vorstellungsausfall bei der Kurhaustheater GmbH zu erfolgen.
4.3 Karten, die bei einer auswärtigen Vorverkaufsstelle erworben wurden, können bei einem Veranstaltungsausfall dort zurückgegeben werden. Es erfolgt die vollständige Auszahlung des Kartenpreises.
4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5. ERMÄSSIGUNGEN
Unabhängig davon, dass der Theaterbesucher bereits beim Kauf der Eintrittskarten einen gültigen Berechtigungsausweis vorgelegt hat, ist dem Einlasspersonal bei der Veranstaltung auf Verlangen der Nachweis der entsprechenden Berechtigung nochmals vorzulegen. Ohne diesen Nachweis ist der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis nachträglich zu entrichten.
6. KARTENVERLUST
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Kurhaustheater GmbH grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Bei Kartenverlust stellt das Ticketbüro nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betroffene nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte und dafür eine schriftliche Erklärung mit Haftungsübernahme abgibt. Nach Ausstellen einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
7. ROLLSTUHLPLÄTZE
7.1 Rollstuhlplätze stehen in beschränkter Anzahl im Umgang des Theaters zur Verfügung. Da hierfür reguläre Plätze ausgebaut werden müssen, können Rollstuhlplätze nur im Vorverkauf gebucht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Begleitperson den Platz daneben oder im Ausnahmefall direkt dahinter einnimmt.
7.2 Rollstuhlfahrer werden besonders gebeten, sich rechtzeitig einzufinden und sich an der Garderobe zu melden. Der Zugang ins Theater erfolgt über den Jean-Keller-Flügel. Der Besucherservice ist bei der Benutzung des Aufzugs behilflich.
8. GARDEROBE
8.1 Mäntel, Jacken, Schirme, Rucksäcke und andere sperrige Gegenstände müssen an der Garderobe gegen eine Gebühr zur Aufbewahrung abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke; das Servicepersonal händigt gegen Vorlage dieser Marke ohne Nachprüfen der Berechtigung die Garderobe wieder aus.
8.2 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich zu melden.
8.3 Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Kurhaustheater GmbH die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
9. FUNDSACHEN
9.1 Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Parktheaters gefunden werden, beim Besucherservice abzugeben.
9.2 Beim Verlust von Gegenständen hat der Besucher die Möglichkeit, am Tag nach der Veranstaltung beim Ticketservice nachzufragen.
10. VERSPÄTETER EINLASS
Aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher und die Künstler besteht nach Veranstaltungsbeginn bis zur Pause kein Anspruch auf Einlass.
11. BILD- UND TONAUFNAHMEN
11.1 Während der Veranstaltung sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus. Bei Zuwiderhandlungen können Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt werden, bis der Eigentümer einer Löschung der unberechtigten Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände wird nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gehaftet.
11.2 Besucher des Parktheaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass die Kurhaustheater GmbH im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Benschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
12. HAUSRECHT
Das Personal der Kurhaustheater GmbH ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch ihr Verhalten belästigt werden oder wenn die Vorstellung erheblich gestört wird. Bei wiederholten Verstößen gegen das Hausrecht kann die Kurhaustheater GmbH ein Hausverbot aussprechen.
13. SONSTIGE REGELUNGEN
13.1 Die Kurhaustheater GmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung sowie die Anfangzeiten auch kurzfristig zu ändern.
13.2 Das Betreten der nicht-öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Garderobenbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.





