Allgemeine Geschäftsbedingungen

6. KARTENVERLUST

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Kurhaustheater GmbH grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Bei Kartenverlust stellt das Ticketbüro nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betroffene nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte und dafür eine schriftliche Erklärung mit Haftungsübernahme abgibt. Nach Ausstellen einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

 

7. ROLLSTUHLPLÄTZE

7.1 Rollstuhlplätze stehen in beschränkter Anzahl im Umgang des Theaters zur Verfügung. Da hierfür reguläre Plätze ausgebaut werden müssen, können Rollstuhlplätze nur im Vorverkauf gebucht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Begleitperson den Platz daneben oder im Ausnahmefall direkt dahinter einnimmt.

7.2 Rollstuhlfahrer werden besonders gebeten, sich rechtzeitig einzufinden und sich an der Garderobe zu melden. Der Zugang ins Theater erfolgt über den Jean-Keller-Flügel. Der Besucherservice ist bei der Benutzung des Aufzugs behilflich.

8. GARDEROBE

8.1 Mäntel, Jacken, Schirme, Rucksäcke und andere sperrige Gegenstände müssen an der Garderobe gegen eine Gebühr zur Aufbewahrung abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke; das Servicepersonal händigt gegen Vorlage dieser Marke ohne Nachprüfen der Berechtigung die Garderobe wieder aus.

8.2 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich zu melden.

8.3 Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Kurhaustheater GmbH die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.

9. FUNDSACHEN

9.1 Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Parktheaters gefunden werden, beim Besucherservice abzugeben.

 

9.2 Beim Verlust von Gegenständen hat der Besucher die Möglichkeit, am Tag nach der Veranstaltung beim Ticketservice nachzufragen.

10. VERSPÄTETER EINLASS

Aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher und die Künstler besteht nach Veranstaltungsbeginn bis zur Pause kein Anspruch auf Einlass.

11. BILD- UND TONAUFNAHMEN

11.1 Während der Veranstaltung sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus. Bei Zuwiderhandlungen können Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt werden, bis der Eigentümer einer Löschung der unberechtigten Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände wird nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gehaftet.

11.2 Besucher des Parktheaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass die Kurhaustheater GmbH im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Benschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

12. HAUSRECHT

Das Personal der Kurhaustheater GmbH ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch ihr Verhalten belästigt werden oder wenn die Vorstellung erheblich gestört wird. Bei wiederholten Verstößen gegen das Hausrecht kann die Kurhaustheater GmbH ein Hausverbot aussprechen.

13. SONSTIGE REGELUNGEN

13.1 Die Kurhaustheater GmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung sowie die Anfangzeiten auch kurzfristig zu ändern.

13.2 Das Betreten der nicht-öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Garderobenbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

PARKTHEATER im Kurhaus Göggingen
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