Hausordnung
Stand: Juli 2017
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern und Gästen während ihres Aufenthalts im Kurhaus.Der Aufenthalt im Parktheater im Kurhaus Göggingen bei Veranstaltungen ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Beim Verlassen des Kurhauses verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Sämtliche Einrichtungen des Kurhauses sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Kurhauses hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Bei Reihenbestuhlung dürfen Speisen und Getränke nicht mit in den Saal genommen werden.
In allen Räumen des Kurhauses besteht grundsätzlich Rauchverbot. Wenn eine Veranstaltung im Innenhof des Parktheaters stattfindet, wird der Innenhof als Raum betrachtet. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen des Veranstaltungsleiters, des Hallenmeisters, des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Kurhaus sofort zu verlassen.
Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Hauses verwiesen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann das Mitnehmen von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken und Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme.
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Kurhaus zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Kurhaustheater aufhalten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen.
Veränderungen in der Aufstellung von Möbeln (auch Tische und Stühle) sowie Einrichtungsgegenständen dürfen nur durch das Dienstpersonal bzw. im Einvernehmen mit dem Veranstaltungsleiter vorgenommen werden. Maßgebend hierfür sind die Bestuhlungspläne bzw. die besonderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Kurhaustheater GmbH und dem Mieter.
Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Kurhaustheater GmbH, durch den jeweiligen Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Kurhauses zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Kurhaus betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos bei Musikveranstaltungen durch Schallemission empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Besucher bekommen auf Wunsch Gehörschutzstöpsel an den Garderoben zur Verfügung gestellt.
Im Kurhaus gefundene Gegenstände sind bei der Veranstaltungsleitung oder in der Gastronomie abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder in der Gastronomie zu melden.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
- Waffen, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen davon sind Taschenfeuerzeuge und Haarspray
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material her gestellt sind
- Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen
- Tiere
- rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
- Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Kurhaus und den angrenzenden Flächen dürfen nur mit Zustimmung der Kurhaustheater GmbH erfolgen. Bildliche Darstellungen des Hauses mit pornografischem, politisch/religiös extremem oder sonstigem Kontext, der nicht mit den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechten im Einklang ist, sind nicht erlaubt und werden verfolgt. Die Zustimmung für Ton-, Bild- und Filmaufnahmen jeglicher Art ist rechtzeitig vorab unter Tel: 0821/9062215 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzuholen und gegebenenfalls durch einen Motivmietvertrag zu regeln.
Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im Kurhaus durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Kurhaustheater GmbH entschieden wird.